Zwangskultivierung der freien Szene
Die Kunst steht auf dem Prüfstand. Das Augsburger Trauerspiel »Der falsche Weg« in drei Akten. Ein Gastbeitrag von Peter Bommas.
Zur Erinnerung: Der Kulturausschuss der Stadt Augsburg hat im Frühjahr 2022 fast unbemerkt ein Förderkonzept für kulturell genutzte Räume beschlossen – klar gemünzt auf die Kreativräume im Gaswerk und in a3kultur vom Autor kommentiert im April 2022 –, das aktuell die erste Förderstufe »zündet« und in der freien Szene bei den Ende Juli angeschriebenen Nutzer*innen der Musikbox im Gaswerk für Kopfschütteln, Ärger und Ängste sorgt.
»Kulturproduktionsraumförderung« sorgt für Ärger
Am 31. Juli 2023, zu Beginn der Ferienzeit, ging bei allen Mieter*innen die Aufforderung ein, sich innerhalb von 10 Tagen für die »Kulturproduktionsraumförderung« bis 11. August zu bewerben – mit einem mehrseitigen, detaillierten Fragebogen, aber ohne Details zum Inhalt der Förderkriterien und ohne Hintergrundinfos zu den Juror*innen. Dafür garniert mit dem dezenten Hinweis, dass der bestehende, befristete Mietvertrag zum 31. Dezember 2023 ausläuft, wenn keine »Freigabe« für die Förderstufe 1 erfolgt. Am 7. August dann die Anmahnung zur Abgabe der Bewerbung – klingt nicht besonders zugewandt und freundlich, eher drängelnd und einschüchternd. So kam diese Aufforderung auch bei sehr vielen an.
Denn ab Herbst 2023 werden sogenannte »Förderparameter« über die weitere Vergabe bzw. zeitliche Verlängerung städtisch vermieteter Räume zur kulturellen Nutzung für alle dort eingezogenen Bands wirksam werden, wobei Bewerber*innen nach einer Vorprüfung durch das Kulturamt in einem 15-minütigen Bewerbungsgespräch nach Professionalisierungsgrad, künstlerischem Potenzial, eigenständigem künstlerischen Profil und Schaffen, nach Diversity-Aspekten sowie nach Bereicherungsgrad für die Augsburger Kulturlandschaft abgeprüft werden.
Intransparent zusammengesetzte Kommission
Die Entscheidung der Raumvergabe trifft auf Basis der Bewerbungsunterlagen eine Jury aus – bisher nicht namentlich genannten – Mitgliedern des Kulturausschusses und »lokalen Expert*innen« auf Empfehlung vorbereitender Einschätzungen durch eine ebenso intransparent zusammengesetzte Kommission aus Mitgliedern der Kommunalverwaltung und Vertreter*innen der lokalen Kulturszene. Die maximale Förderdauer beträgt sieben Jahre und ist in drei Förderphasen mit ansteigendem Mietpreis unterteilt. Für alle, die 2021 vom damaligen Kulturpark West ins Gaswerk umgezogen sind, trifft das jetzt zu. Hier wird ein für finanzielle Projektförderungen v.a. im Bereich der Bildenden und Darstellenden Kunst gängiges, wenn auch sehr umstrittenes und wenig nachhaltiges Fördermodell der Nutzung von (knappen) Räumen übergestülpt.
Kultur als Markt der Konkurrenz
Statt Förderung einer »Kultur für alle« jetzt also Kultur als Markt der Konkurrenz, schon beim Ergattern der räumlichen Voraussetzungen für Kultur- und Kunstarbeit. Eine schräge Idee. Denn das Hauen und Stechen bei diesem per Fragebogen und Bewerbungsgespräch im zwei- bis dreijährigen Turnus ausgeübten Zwang zur kulturellen Selbstoptimierung beim Rangeln um die immer zu wenigen erschwinglichen Räume wird die freie Szene gewaltig beschädigen. Diese Art von Förderung – und sei sie auch noch so wichtigen kommunalrechtlichen Vorgaben geschuldet – ist kontraproduktiv für die Stadtkultur, eine kulturelitäre Vorgehensweise mit Konkurrenzcharakter und sorgt für Verunsicherung, schürt Ängste und Misstrauen. Kein Betroffener* traut sich so recht aus der Deckung, um berechtigten Einspruch gegen diese Vorgehensweise zu erheben oder kritisch nachzufragen, könnte ja seine/ihre Chance auf weitere Förderung beeinträchtigen. Doch das darf nicht sein! Es besteht Redebedarf!
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