Eine Frage der Perspektive
»Kultur wieder ermöglichen«, diesen Plan verfolgen die Kulturminister*innen der Länder mit ihrem in der vergangenen Woche vorgelegten Drei-Stufen-Konzept. Es zeigt, gekoppelt an andere Bereiche der Gesellschaft, wie sich die Kulturlandschaft schrittweise aus dem Corona-Lockdown heraus bewegen könnte:
1. Wenn Schulen und Kitas geöffnet werden, dann sollen auch außerschulische Bildungsangebote der Kultureinrichtungen sowie der Musik- und Kunstschulen wieder zugelassen werden.
2. Wenn der Einzelhandel wieder startet, dann sollen auch Museen, Galerien, Gedenkstätten und Bibliotheken sowie vergleichbare Einrichtungen öffnen. Daneben sollen Freiluftveranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmer*innen möglich sein.
3. Wenn die Gastronomie wieder Gäste empfängt, dann sollen Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Gebäuden wieder möglich gemacht werden. Dies soll auch für Proben und Auftritte der Laien- und Amateurkultur, etwa für Chöre, gelten.
Die bekannten Hygienemaßnahmen wie Maskenpflicht, Mindestabstand und feste Sitzplätze wären dabei generell weiter einzuhalten. Konkrete zeitliche Abläufe nennen die Kulturminister*innen in ihrem Drei-Stufen-Konzept auch angesichts der Gefahr durch Corona-Mutationen nicht. Am kommenden Mittwoch sollen die Vorschläge Thema beim Bund-Länder-Gipfel sein. Die im Rahmen des letzten Treffens getroffenen Beschlüsse gelten derzeit noch bis zum 14. Februar.
Das Szenario der Kulturminister*innen ist angesichts der aktuellen Lage noch wenig konkret, könnte aber zumindest ein erstes Signal für die weitere Ausgestaltung der Wiedereröffnung sein. Gleichwohl sollte die argumentative Koppelung an Handel und Gastronomie nur als Hilfskonstruktion dienen. Dies betont auch der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann. Denn: »Die Öffnung von Kultureinrichtungen hat nach dem Infektionsschutzgesetz eine höhere verfassungsrechtliche Priorität. Es verpflichtet die Länder, bei Schließungen von Kultureinrichtungen zu begründen, warum die Maßnahmen trotz der Bedeutung der Kunstfreiheit unumgänglich sind.«
Wenige Tage nach den Kulturminister*innen positionierte sich der Kulturrat mit einem eigenen Diskussionspapier. Die Stoßrichtung: Die Kulturschaffenden brauchen endlich Perspektiven und Planungssicherheit. Auch der Spitzenverband sieht eine schrittweise Öffnung als Basis: »Insbesondere jene Einrichtungen, von denen entweder durch die Art ihrer Angebote oder durch die Schaffung entsprechender Voraussetzungen ein geringeres Risiko für die Gesundheit ausgeht, sollten als erste geöffnet werden und weitere bei einem stabilisierten oder abgeschwächten Infektionsgeschehen folgen.«
Doch Öffnung ist nicht gleich Öffnung: Kann zum Beispiel ein Theater aufgrund der staatlichen Vorgaben zunächst nur ein Viertel seiner Sitzplätze belegen, ist ein ökonomisch sinnvoller Betrieb kaum möglich. In dieser Phase des Neustarts müssten weiter staatliche Unterstützungen fließen. Der Kulturrat fordert deshalb: »Vorgaben zur Öffnung von Kultureinrichtungen müssen im Grundsatz einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen. Zu rigide Vorschriften und enge Auflagen, zu niedrige Auslastungsgrenzen konterkarieren die Öffnungsperspektiven.«
Lange herrschte Stille, vielleicht auch Resignation. Die letzten Tage zeigen jedoch: Nach rund dreieinhalb Monaten im aktuellen Lockdown – bzw. Lockdown light – nimmt die Diskussion über den Restart der Kultur Fahrt auf. Dabei sollte es nicht um einen voreiligen Ruf nach Lockerungen gehen. Es gilt gleichermaßen verantwortungsbewusste wie realistische Perspektiven zu eröffnen. Die Politik kann gemeinsam mit den Kulturschaffenden zeigen: Wir haben einen Plan. Wir sind bereit, wenn es soweit ist.
Foto oben: Mit der Öffnung des Einzelhandels sollen auch Museen, Galerien, Gedenkstätten und Bibliotheken wieder für Besucher*innen zugänglich sein – so der Vorschlag der Kulturminister*innen der Länder. Das Bild zeigt einen Baumarkt am letzten Tag vor dem Lockdown im März 2020.