Zum Interview trafen wir Stephanie Schmid bei einem ihrer Kunden, der Schrebergartenwirtschaft »Im Garten« auf der Perzheimwiese im Augsburger Thelottviertel. Die Brauerei Ustersbach hat viele Gastrokund*innen, jedoch nur einige Gasthäuser im Eigentum. Neben dem weithin bekannten Bräustüble beim Brauhaus gehören die Holzkohle-Grillrestaurants FeuerWerk in Augsburg neben der City-Galerie sowie in Fischach und das Landgasthaus Leuthau mit seinen Fischspezialitäten in idyllischer Lage an der Wertach bei Schwabmünchen dazu. Nach dem Gespräch kam der Durst.
Zwischenwesen Radfahrer
Zwischen Auto und Fuß – über das prekäre Dasein der Radfahrenden in der Stadt. Ein Gastbeitrag von Michael Friedrichs
Radfahrer (m/w/d, ausnahmsweise gendere ich diesen Text nicht) sind Zwischenwesen. Sie haben keinen Panzer um sich wie Autofahrer, sind aber wie diese auf glatte Wege angewiesen. Fußgänger sind die ältesten Verkehrsteilnehmer – sie haben den Trampelpfad geschaffen, also die Urform des Weges und der Straße.
Da das Sein das Bewusstsein bestimmt, vergisst der Autofahrer, sobald er die Panzerung um sich hat, dass er evolutionär aus dem Fußgänger hervorgegangen ist. Ebenso vergisst das der Radfahrer, sobald er das stabile Gleichgewicht auf zwei Beinen gegen das labile Gleichgewicht auf zwei Rädern eingetauscht hat. Aber der Radfahrer ist mindestens ebenso schutzlos wie der Fußgänger und fühlt sich ihm daher etwas enger verbunden als dem Gefahr signalisierenden Autofahrer.
Dass Radfahrer Zwischenwesen sind, wird in der Ordnung des städtischen Verkehrs insofern berücksichtigt, als sie mal gar nicht vorkommen, mal zusammen mit Fußgängern eingruppiert werden, mal zusammen mit Autofahrern – mal auch mit exklusiv für sie reservierten (meist kurzen) Wegstrecken. Der städtische Verkehr ist auf das Bedürfnis der Autofahrer ausgerichtet, möglichst schnell von A nach B zu kommen und dann das Auto in B kostenlos oder mindestens kostengünstig abstellen zu können. Dafür sind sog. Verkehrszeichen erfunden worden. Sie regeln in erster Linie die Konkurrenz zwischen den Autofahrern. Anderen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Radfahrern werden stark eingeschränkte Rechte eingeräumt – und nur, soweit sie diese beachten, können sie hoffen, sich meist unverletzt durch den Verkehr zu bewegen.
Besonders deutlich wird der Charakter des Radlers als Zwischenwesen beim Ampelregime. Nähert man sich auf dem Rad einer ampelbewehrten Kreuzung, muss man pfadfindermäßig Ausschau halten: Gibt es eine Radlerampel (vor der Querstraße)? Oder eine Fußgänger-Radler-Ampel (nach der Querstraße)? Oder getrennte Fußgänger- und Radlerampeln nach der Querstraße?
Eine Besonderheit: Radler und Fußgänger haben in Deutschland kein Nummernschild. Nur wenn man ihrer habhaft wird, kann man sie zur Rechenschaft ziehen – oder wenn sie durch Unfallfolgen fluchtunfähig sind. Die gegenüber Autofahrern so erfolgreichen Blitzmaschinen können vorschriftswidrige Radler zwar ablichten, ihnen den kostengünstigen Bescheid aber nicht zustellen. An Stellen, an denen Ordnungskräfte erwarten, dass sich Radler vorschriftswidrig bewegen könnten, müssen sie daher mit einem größeren Aufgebot gesundheitlich stabiler und gut ausgerüsteter Beamtinnen und Beamten – einer mobilen Eingreiftruppe – präsent sein.
Zwei der so v. a. im Sommerhalbjahr besetzten Problemzonen sind der Osramsteg und der Hochablass. Die beiden Wege über den Osramsteg sind 1,60 m breit, d. h. egal ob Fußgänger oder Radler – zwei Menschen, die sich hier begegnen, kommen nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme aneinander vorbei. Bei Radlern hält meist einer an und lehnt sein Rad an die Wand – dann kommt der andere gut vorbei. Nach meiner Erfahrung und auch der von Bekannten geschieht das jeweils problemlos – und sogar betont freundlich. Man einigt sich problemlos, wer Platz macht und wer Danke sagt. Dass jemand, der sein Fahrrad schieben muss, etwa doppelt so viel Breite in Anspruch nimmt wie ein Radler, sei nur am Rande bemerkt.
Trotzdem ist das Radeln über den Osramsteg verboten – bei Tag und bei Nacht, egal ob noch ein anderer Mensch dort unterwegs ist (was gar nicht so oft der Fall ist) oder nicht.
Wenn das uniformierte Aufgebot einen anhält (das Signal wird mit Ordnungsamthandschuhen gegeben), ist die Begründung für die Schikane, es gebe Beschwerden über Rücksichtslosigkeit – Beschwerden wohl v. a. von Fußgängern über rücksichtslose Radler. Ich nehme das zur Kenntnis und unterstelle es als wahr. Es gibt rücksichtslose Radler, auch rücksichtslose Autofahrer und Fußgänger – zweifellos. Ich möchte aber gerne wissen: Hat es hier Verletzte gegeben? Unfälle? Todesfälle? Keine Auskunft. Vermutlich also nicht.
Wir halten fest: Gelegentliches rücksichtsloses Benehmen von Radfahrern führt an diesem Ort zu Radelverbot.
Wir erinnern uns: Radler sind Zwischenwesen – mit weniger Rechten als Autofahrer. Wir dürfen also nicht erwarten, dass Straßen, wo Autofahrer sich gelegentlich rücksichtslos verhalten, für den Autoverkehr gesperrt werden. Aber interessant ist es schon, dass bisher nicht einmal Straßen, wo Autofahrer tödliche Unfälle verursacht haben, vom Autoverkehr befreit werden.
Das hier Dargestellte gilt für den Hochablass genauso wie für den Osramsteg. Zwar ist der Hochablass deutlich breiter, aber er ist auch sommers wie winters hochfrequentiert. Auch hier gibt es ein generelles Radelverbot – selbst wenn kein Fußgänger da ist. Gelegentlich wird abkassiert – von Unfällen habe ich in 45 Jahren nichts mitbekommen.
Wir sollten aber dem Gedanken nähertreten, Straßen, auf denen tödliche Unfälle passieren, für den Autoverkehr zu sperren. Dann würde mir die Sperrung von Hochablass und Osramsteg für Radler auch einleuchten – sobald dort ein schwerer Unfall passiert ist.
Am 19. Juli findet die Augsburger Radlnacht statt. Eine jährliche Fahrraddemonstration, die sich für sicheres Radfahren und eine bessere Fahrradinfrastruktur in Augsburg einsetzt.
Außerdem startet jeden letzten Freitag im Monat die Critical Mass am Rathausplatz. Eine weltweite Rad-Veranstaltung um auf die Gleichberechtigung gegenüber dem motorisierten Verkehr aufmerksam zu machen (Nächster Termin: 27. Juni)
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