Kulturelle Sichtbarkeit ist eine grundlegende Voraussetzung, wenn es darum geht, einerseits den gesellschaftlichen Stellenwert von Kunst und Kultur widerzuspiegeln sowie ganz konkret Kulturorte und deren Programm auf vielfache Weise im Mikrokosmos einer diversen Stadtgesellschaft zu präsentieren. Zweifelsfrei verändert sich kulturelle Sichtbarkeit. Das liegt mitunter an der veränderten Bedeutung von Printmedien, in denen Kulturveranstaltungen beworben werden. Hinzu kamen neue digitale Möglichkeiten. Allerdings ohne analoge Werbeorte vollständig zu verdrängen.
»Freund und Helfer«
Übermäßige Einsätze und zusammenhangslose Festnahmen im Zuge der City-Club-Razzia. Ein Kommentar von Mira Emke.
Der Skandal begann vor einem halben Jahr mit der großen Razzia in den Räumen des City Clubs am Königsplatz Augsburg. Rund 200 Einsatzkräfte stürmten den verhältnismäßig so kleinen Club, dass vor Ort beinahe mehr Polizeikräfte als Besucher*innen gezählt werden konnten. Unter dem Verdacht des Drogenhandels wurden die Menschen gewaltsam aus den Räumen geholt, in der Winterkälte festgehalten und teilweise gezwungen, sich bis auf die Unterwäsche auszuziehen. Dazu kam, dass nicht nur der City Club selbst mitsamt deren Gästen durchsucht wurde, sondern auch die davon unabhängigen Räumlichkeiten des »theter ensemble e.V.«, die sich im 3. Stock des Gebäudes befinden. Der Abend führte zu großer Aufruhr und der verständlichen Frage, wie legal diese Durchsuchungsaktion seitens der Polizei gewesen war. Dieser Punkt bewahrheitete sich zu Teilen rund 6 Monate später. Das Amtsgericht Augsburg erklärte am 8. Juli die Fahndungsaktion des »theter ensemble e.V.« offiziell für rechtswidrig.
Damit war die Sache jedoch nicht beendet. Eine Woche später, am frühen Morgen des 15. Juli, vollzogen wieder rund 200 Polizist*innen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Augsburg zeitgleich 19 Durchsuchungsbeschlüsse in privaten Wohnungen der damalig festgenommenen Gäste während der City Club Razzia. Grundlage dieser Maßnahmen seien Ermittlungen wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Daraus resultierte zwar die Sicherstellung von Betäubungsmitteln und die vorläufige Festnahme eines 39-jährigen, sowie eines 20-jährigen Tatverdächtigen, wenn man diese Ergebnisse jedoch in Verhältnis mit dem Aufwand dieser Prozedur setzt, ist es logisch, dass die Aktion in Kritik steht. Vor allem der City Club äußerte sich scharf gegenüber der durchgeführten Hausdurchsuchungen. Nach Angaben des Clubs wurden 19 Personen durchsucht, darunter drei Mitarbeitende und mehrere Veranstalter*innen. Dabei seien nach aktuellem Kenntnisstand keine Betäubungsmittel gefunden worden. Welchen Zusammenhang haben also die Drogenfunde in den Privatwohnungen und die Festnahme der beiden Tatverdächtigen mit dem City Club? Weder die Ergebnisse der ursprünglichen Razzia, noch die aktuellen Durchsuchungen bestätigen den Verdacht des mutmaßlichen Drogenhandels.
Natürlich ist es wichtig zu erwähnen, dass Gesetze herrschen und ein rechtsstaatliches Ermittlungsverfahren möglich sein muss, die laufenden Prozesse gegen den City Club und den damit verbundenen unverhältnismäßigen Razzien könnten jedoch eher auf eine Einschüchterung von alternativen, queeren, links-politischen Kulturorten hindeuten als auf eine rechtmäßige Fahndung nach Betäubungsmitteln.
Weitere Artikel zur City-Club- Thematik finden Sie hier: