67. Kunstförderpreis der Stadt Augsburg
Vom 1. bis 31. Mai sind junge Kreative eingeladen, sich für den Kunstförderpreis der Stadt Augsburg zu bewerben.
Bei seiner mittlerweile 67. Auflage würdigt der renommierte Preis herausragende künstlerische Leistungen in den Sparten Architektur, Ballett, Bildende Kunst, Design, Literatur, Musik (Jazz) und Schauspiel. Insgesamt steht ein Preisgeld in Höhe von 21.000 Euro zur Verfügung. Die eingereichten Arbeiten werden von Fachjurys bewertet; auf deren Empfehlungen hin ernennt der Kulturausschuss die Preisträgerinnen und Preisträger. Die feierliche Preisverleihung findet am 3. Dezember 2026 im Kleinen Goldenen Saal statt.
Bewerberinnen und Bewerber für den 67. Kunstförderpreis der Stadt Augsburg müssen entweder im Raum Augsburg geboren sein, ihren Wohnsitz über einen durchgehenden Zeitraum von drei Jahren hier gehabt haben oder aktuell (bis 31. Mai) drei Jahre im Raum Augsburg wohnhaft sein. Als Raum Augsburg gelten das Stadtgebiet Augsburg und die angrenzenden Nachbargemeinden.
Zu beachten sind die unterschiedlichen Altersbegrenzungen für die einzelnen Fachbereiche bei Ablauf der Bewerbungsfrist:
- Architektur, Bildende Kunst, Design und Literatur:
mindestens 17 und höchstens 39 Jahre - Ballett: mindestens 14 und höchstens 20 Jahre
- Musik (Jazz): mindestens 17 und höchstens 35 Jahre
- Schauspiel: mindestens 18 und höchstens 25 Jahre
Interessierte können ihre Bewerbungen vom 1. bis zum 31. Mai 2026 über ein Kontaktformular auf augsburg.de/kunstfoerderpreis einreichen oder per Post an das Kulturamt der Stadt Augsburg senden:
Kulturamt der Stadt Augsburg
Bahnhofstraße 18 1/3 a
86150 Augsburg
Weitere Informationen unter: www.augsburg.de/kunstfoerderpreis
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